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BGB � 2283 Anfechtungsfrist
[ Auszug: (1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverh�ltnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Pers�nlicher Abschluss ] [ BGB Voraussetzungen ] [ BGB Form ] [ BGB Besondere amtliche Verwahrung ] [ BGB Zul�ssige vertragsm��ige Verf�gungen ] [ BGB Vertragsm��ige Zuwendungen und Auflagen, Anwendung von � 2077 ] [ BGB Anwendung von � 2269 ] [ BGB Anfechtung durch den Erblasser ] [ BGB Vertretung, Form der Anfechtung ] [ BGB Anfechtungsfrist ] [ BGB Best�tigung ] [ BGB Anfechtung durch Dritte ] [ BGB Verf�gungen unter Lebenden ] [ BGB Den Vertragserben beeintr�chtigende Schenkungen ] [ BGB Beeintr�chtigung des Verm�chtnisnehmers ] [ BGB Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verf�gungen; Anwendung von � 2338 ] [ BGB Aufhebung durch Vertrag ] [ BGB Aufhebung durch Testament ] [ BGB Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament ] [ BGB R�cktritt bei Vorbehalt ] [ BGB R�cktritt bei Verfehlungen des Bedachten ] [ BGB R�cktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung ] [ BGB Vertretung, Form des R�cktritts ] [ BGB R�cktritt durch Testament ] [ BGB Gegenseitiger Erbvertrag ] [ BGB Einseitige Verf�gungen ] [ BGB Amtliche Verwahrung; Er�ffnung ] [ BGB Er�ffnungsfrist ] [ BGB Schenkungsversprechen von Todes wegen ] [ BGB Unbeschr�nkbare Testierfreiheit ]